Wichtig! Quellen angeben!

  • Liebe User,
    Bilder gehören zu einem Forum wie die Zitierfunktion. Und das auch zurecht. Sie hübschen nicht nur den ein oder anderen Rennbericht in den Radsport-Threads auf, sie verschönern vor allem auch eure Managerstorys oder auch einfach ganz allgemeine Beiträge. Und es ist schön, dass ihr euch immer wieder so viel Mühe und Zeit für die Gestaltung eurer Beiträge auf dieser Seite opfert. Leider ist rechtlich ein Harken an der Sache. Wer im Internet fremde Bilder ohne einen Hinweis auf den Ursprung des Bildes macht, dem drohen aberwitzig hohe Abmahnungen. Es ist zwar eher selten und auch unwahrscheinlich dass so etwas passiert, es kommt aber dennoch vor. Deswegen die Bitte an euch: Wenn ihr in Zukunft eure Beiträge mit Bildern aufhübschen wollt, wogegen niemand hier im Forum irgendetwas hat, setzt unter euer Bild einen kleinen Hinweis auf den Ursprung. Also entweder die Quelle oder einen Copyright-Hinweis, bsp: (https://rsm-news.com/ichdenkemirwasauslalala/blablabla.jpg)
    Selbiges gilt genauso für Texte. Auch diese dürfen nicht ohne eine Quellenangabe kopiert werden.

    LG,
    Euer Moderator Sören ;)

    FCN - Ich bereue diese Liebe nicht!

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  • Wenn du Bilder, bsp. von der Google-Bildersuche, in deine Beiträge einpackst ohne die Quelle zu nennen, kann dich der Inhaber des Bilders über eine Kanzlei für Urheberrechtsverletzung abmahnen lassen und Schadensersatz und Anwaltskosten verlangen.

    Zitat

    Ziel der Abmahnung ist es, den Verletzer auf seinen Rechtsverstoß hinzuweisen, um ihm außergerichtlich die Möglichkeit einzuräumen, diesen zu beseitigen. So ist allen Abmahnungen, unabhängig ob aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Wettbewerbsrecht, dem Markenrecht oder dem Urheberrecht gleich, dass vom Verletzer ein sofortiges Unterlassen der verletzenden Handlung gefordert werden kann (Unterlassungsanspruch). Bei einer Abmahnung aus dem Urheberrecht ist der Rechtsverletzer darüber hinaus auch zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet, § 97 Urheberrechtsgesetz (UrhG). So werden schon bei der einer unbefugten Einblendung eines einzigen Bildes in einer eBay-Auktion mit einer Laufzeit von 7 Tagen erhebliche Beträge fällig. Hinzukommen können Anwaltskosten. Neben Unterlassung und Schadensersatz kann der Abgemahnte in Anspruch genommen werden, Auskunft darüber zu erteilen, woher er das Bildmaterial bezogen hat und in welchem Umfang er es bisher benutzt hat (Auskunftsanspruch).

    Quelle: http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-bilder-fotos.htm

    FCN - Ich bereue diese Liebe nicht!

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